Gratis Versand ab 150 € | Der Onlineshop exklusiv für gewerbliche Anwender +49 (0) 23 69 / 91 71 11

Sprechstundenbedarf

Sprechstundenbedarf

Unter Sprechstundenbedarf (SSB) fallen Produkte und Produktgruppen, die im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit für mehr als einen Patienten regelmäßig in den Behandlungsräumen oder im Rahmen von Hausbesuchen angewendet werden. Dies gilt auch für den Einsatz bei Notfällen.

In den jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen wird geregelt, welche Produkte die Praxis per Verordnung beziehen kann.

Hierzu zählen u.a. Verbandmaterial, Nahtmaterial, Arzneimittel zur externen Anwendung, Wund-, Schleimhaut- und Hautdesinfektionsmittel (ausschließlich zur Anwendung am Patienten).

Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Hierzu haben wir für Sie eine Auflistung aller KV‘en zusammengestellt (siehe unten).

Dies ist zu beachten:

Die erste Beschaffung von Sprechstundenbedarf darf erst drei Monate nach Praxisbeginn erfolgen. Dies resultiert daraus, dass zu Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit eine Grundausstattung durch die Praxis zu beschaffen ist. Eine Ausnahme stellen hier Impfstoffe dar.

Nach Ablauf der ersten 3 Monate darf der Ersatz für die so genannte Grundausstattung als Sprechstundenbedarf bezogen werden.

Grundsätzlich gilt,

  • die Verordnung des Sprechstundenbedarfs erfolgt gemäß des unten aufgeführten Musterrezeptes
  • Sprechstundenbedarf sollte kalendervierteljährlich bezogen werden
  • es müssen stets die jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen und die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden
  • die Wirtschaftlichkeit größerer Umverpackungen ist zu beachten
  • der Sprechstundenbedarf wird dem Richtgrößenvolumen zugeordnet (Die Richtgröße bezeichnet den Eurobetrag, der für Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittelverordnungen pro Patient und Quartal im Durchschnitt zur Verfügung steht)

 
Sprechstundenbedarf darf nicht eingesetzt werden bei

  • der Versorgung von Privatpatienten
  • Unfallverletzten im Rahmen der Arbeits- und Wegeunfällen
  • stationären Behandlungen

 

Abrechenbarkeit des Sprechstundenbedarfs

Die Abrechenbarkeit  des Sprechstundenbedarfs ist bei den KV‘en unterschiedlich. Wir haben Ihnen hier eine Übersicht erstellt, welche Produkte bei der entsprechenden KV abrechenbar sind. (Alle Angaben ohne Gewähr):

Baden-Württemberg: Vereinbarung  
Bayern: Vereinbarung  
Brandenburg: Vereinbarungen  
Bremen: verordnungsfähige Produkte Vereinbarung
Hamburg: Vereinbarung  
Hessen: verordnungsfähige Produkte  
Mecklenburg- Vorpommern: Vereinbarung  
Niedersachsen: Vereinbarung  
Nordrhein: verordnungsfähige Produkte  
Rheinland- Pfalz: verordnungsfähige Produkte  
Saarland: verordnungsfähige Produkte  
Sachsen: Vereinbarung  
Sachsen- Anhalt: verordnungsfähige Produkte  
Schleswig-Holstein Vereinbarung  
Thüringen: Vereinbarung  
Westfalen-Lippe: verordnungsfähige Produkte  

 

Wie kann ich bei der PATZ GmbH Sprechstundenbedarf bestellen?

Die Abwicklung einer Bestellung von Sprechstundenbedarfsartikeln ist bei uns ganz einfach.
Sie bestellen die benötigten Produkte wie gewohnt telefonisch, schriftlich oder online. Der Lieferung legen wir einen Freiumschlag für das zur Abrechnung erforderliche Rezept bei.
Die Rezeptabrechnung erfolgt nach den regionalen Verordnungsmöglichkeiten sowie den jeweiligen Vorgaben der entsprechend zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Die Abrechnungsmöglichkeit kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.

 

Was ist beim Ausfüllen des Rezepts zu beachten?

rezept

1: Kostenträger einsetzen
2: Sprechstundenbedarf eintragen
3: Ziffer 9 ankreuzen oder schwarze "9" schreiben
4: Kassennummer eintragen
5: Betriebsstättennummer eintragen
6: Arztnummer eintragen
7: Verordnungsdatum
8: Maximal drei abrechenbare Artikel einsetzen
9: Arztstempel
10: Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass Bestellungen nur bearbeitet werden können, wenn uns das Originalrezept vorliegt.
Die Abrechnung erfolgt zum AEP.

 

Wie hoch sind die Versandkosten?

Übersteigt der Bestellwert der zur Abrechnung auf Rezept bestellten Produkte den Netto-Bestellwert von 15,– €, so liefern wir Ihnen die Artikel versandkostenfrei.

 

Unsere Vorteile auf einem Blick

  • Schnelle und unkomplizierte Bestellabwicklung
  • Großes Sortiment mit Artikeln von namhaften Herstellern wie Hartmann, Lohmann & Rauscher, B. Braun u. v. m., aber auch unserer budgetschonenden Eigenmarke
  • Kostenlose Rezeptabrechnung direkt mit der Krankenkasse
  • Schnelle Lieferung durch renommierte Versandunternehmen